Häufige Fragen

Es gibt immer ein erstes Mal: Die meisten meiner Patienten kommen von der klassischen Schulmedizin und sind mitunter zunächst skeptisch gegenüber naturheilpraktischen Heilverfahren. In meiner Infothek möchte ich Ihnen typische Fragen beantworten, die Ihnen mehr über heilpraktische Tätigkeit verraten und somit auch ein eventuelles Misstrauen aus dem Weg schaffen. Nehmen Sie Kontakt mit mirauf, wenn Sie weitere Fragen haben.

Was ist Homöopathie?

Homöopathie ist eine alternative Heilmethode, die nicht einzelne Symptome, sondern den Menschen ganzheitlich betrachtet und behandelt. Selbstregeneration und Heilung sind dabei die entscheidenden Faktoren, die auf sanfte Weise unterstützt werden. Medikamente werden nur in geringen Dosen zugeführt.
 

Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?

Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht die Kosten für einen Heilpraktiker. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers abdecken.
Viele private Krankenkassen hingegen decken eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen ab. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten übernommen werden.

  • Der Beruf des Heilpraktikers wird eigenverantwortlich ausgeübt und zählt zu den freien Berufen.
  • Das Verhältnis zwischen HeilpraktikerIn und PatientIn beruht auf einem Dienstvertrag nach bürgerlichem Recht.
  • Als Grundlage zur Rechnungsstellung gilt die Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker.
  • Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen durch einen Heilpraktiker. Teilweise werden die Kosten für eine osteopathische Behandlung erstattet.
  • Bei privater (Zusatz-) Versicherung werden Behandlungskosten in der Regel im Rahmen einer Leistungsberechnung nach der GebüH erstattet. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich ausfallen.
  • Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werden!
  • Das zwischen HeilpraktikerIn und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.
  • Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens 24 Std. vorher abgesagt werden, sonst wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.



Wie lange dauert eine Sitzung beim Heilpraktiker?

Je nach Anliegen dauert eine Sitzung unterschiedlich lange. Nehmen Sie sich für den ersten Termin ausreichend Zeit. Denn hier klären wir vorab alles, was für die weitere Behandlung wichtig ist. Das fängt bei Ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte an und reicht bis zu Ihren Sorgen und Nöten. Bei jeder weiteren Behandlung sollten Sie eine Stunde einplanen. Selbst wenn es einmal nicht so lange dauert, vermeiden Sie so zusätzlichen Stress durch Termin- und Zeitdruck.